Der Verein öffnet das Friedhofsgelände am zweiten Sonntag eines Monats (außer an jüdischen Feiertagen) von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr und bietet Hintergrundinformationen im neu eröffneten Ausstellungsraum an.
Zu Führungen ist wegen begrenzter Zahl an Teilnehmer:innen eine Anmeldung unbedingt erforderlich!
Eingang Ausstellung und Friedhof: 1190 Wien, Schrottenbachgasse 3
Die Öffnungstermine 2024 und 2025:
- 08. Dezember
- 12. Jänner
- 09. Februar
- 09. März
- 06. April
- 11. Mai
- 08. Juni
- 13. Juli
- 10. August
- 14. September
- 19. Oktober
- 09. November
- 07. Dezember
Wir freuen uns, auch 2025 wieder beim Tag des Denkmals (14.9.) und der Langen Nacht der Museen (4.10.) dabeizusein.
Männer werden ersucht, eine Kopfbedeckung zu tragen.
Die Führung dauert ca. 90 Minuten.
Wichtiger Hinweis zu den Führungen:
Vor Führungsbeginn müssen Sie eine Haftungserklärung unterzeichnen. Das Betreten des jüdischen Friedhofes ist aufgrund des Alters der Anlage und des baulichen Zustandes mit Gefahren verbunden. Besonders durch
- herabfallende Äste
- schadhafte Grüfte (Einfassungen)
- umfallende Grabsteine
ist eine Gefahr für jeden Besucher gegeben.
Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass beim Betreten des Areals besondere Sorgfalt erforderlich ist, da es immer wieder Löcher im Boden und sonstige Bodenunebenheiten gibt. Bitte vergewissern Sie sich beim Begehen des Friedhofes, wie der Untergrund beschaffen ist. Das Anlehnen an Grabsteine ist verboten. Durch die oben beschriebenen Gefahrenquellen besteht das Risiko, dass sich Besucher schwer verletzen. Aus diesem Grund ist der Friedhof auch nicht allgemein zugänglich. Wir ersuchen Sie daher, vor Betreten des Friedhofes auf diese Gefahrenquellen Bedacht zu nehmen und abzuschätzen, ob Sie dieses Risiko eingehen können. Besonders machen wir darauf aufmerksam, dass Kinder und ältere Menschen durch die Bodenunebenheiten und schadhaften Grabstellen in hohem Maß gefährdet sind. Es besteht daher bei einem Besuch des Friedhofes mit Kindern oder invaliden Personen eine besondere Aufmerksamkeitsverpflichtung der Begleitpersonen